Für Familien und Eltern mit geringem Einkommen besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Beihilfe zu Angeboten der Kinder- und Jugend- oder Familienerholung zu stellen.
Mit dieser Förderung soll es Kindern und Jugendlichen aus Familien mit geringem Einkommen ermöglicht werden, an Ferienfreizeiten teilnehmen zu können. Die Teilnahme an Freizeiten zusammen mit anderen Kindern fördert nicht nur die soziale Integration, sondern dient auch der körperlichen, geistigen und seelischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen.
Außerdem ermöglicht die Förderung, Eltern und Kindern eine gemeinsame Erholung, auch zur Entlastung des Alltags. Sie richtet sich an Familien in schwierigen Lebenslagen, die sich nicht oder nur unter großen finanziellen Opfern für einen Familienurlaub entscheiden können. Ein gemeinsamer Urlaub kann die familiäre Beziehung festigen, vom Alltag entlasten und sorgt für tolle gemeinsame Erfahrungen.
Voraussetzungen
- Die Erholungsmaßnahme muss mindestens 5 Tage dauern.
- Sie darf nicht länger als 21 Tage sein.
- Die Beihilfe wird nur Familien gewährt, die ihren Wohnsitz im Lahn-Dill-Kreis haben. (ACHTUNG: Familien aus dem Stadtgebiet von Wetzlar müssen ihren Antrag bei der Jugendförderung der Stadt Wetzlar stellen)
- Die Förderung von Familienerholung wird nur für Aufenthalte im Inland gewährt.
Wie entscheidet sich, ob ich eine Förderung erhalten kann?
Um entscheiden zu können, ob wir die Erholungsmaßnahme für ihre Familie oder Ihr Kind fördern können, müssen wir Ihre monatlichen Ausgaben mit Ihrem Einkommen vergleichen.
Für die Berechnung Ihrer Ausgaben können wir folgende Kosten berücksichtigen:
- Kaltmiete/Abtrag
- Stromkosten
- Wasserkosten
- Heizkosten
- sonst. Nebenkosten (z.B. Müllgebühr)
- Haftpflichtversicherung
- Hausratsversicherung
- Glasversicherung
- Rentenversicherung
Welche Unterlagen muss ich mit dem Antrag einreichen?
Neben dem vollständig ausgefüllten Antrag benötigen wir Nachweise über Ihr Einkommen und Ihre Ausgaben für die letzten drei Monate. Als Nachweise können folgende Unterlagen dienen:
- Gehaltsabrechnungen
- Bescheide über Bezug von Bürgergeld/ Arbeitslosengeld/ Sozialhilfe o. ä.
- Kindergeldbescheid
- Wohngeldbescheid
- BAföG-Bescheid
- Kontoauszüge
- Rechnungen (Strom usw.)
- Versicherungspolicen
- Mietverträge
Außerdem benötigen wir einen Nachweis für die geplante Erholungsmaßnahme. Handelt es sich um eine Familienerholung, reichen Sie bitte eine Buchungsbestätigung der Unterkunft ein. Bei einer Ferienfreizeit für Kinder und Jugendliche benötigen wir die Teilnahmebestätigung des Veranstalters. Nimmt Ihr Kind an einer Freizeit des Lahn-Dill-Kreises teil, reicht uns das Anmeldeformular aus.
Wie hoch ist die Beihilfe?
Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach der Länge der Erholungsmaßnahme.
Sie beträgt pauschal 15 € je Tag und Antragsberechtigten. An- und Abreisetag gelten dabei als volle Tage.
Insgesamt können jedoch höchstens 2/3 der Gesamtkosten von uns getragen werden.
Rechenbeispiel:
Eine Ferienfreizeit, über 8 Tage kostet 280 €.
Zuschuss: 8 x 15 € = 120 €
Restzahlung = 140 €
Zusätzlich gibt es ggf. die Möglichkeit, Mittel aus Bildung und Teilhabe (Jobcenter) zu beantragen. Bitte informieren Sie sich!!
Wo bekomme ich den Antrag?
Möchten Sie einen Antrag auf Beihilfe stellen, können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen:
Wir können Ihnen den Antrag auch per Post schicken oder Sie machen einen Termin mit uns aus und kommen mit Ihren Unterlagen in das Kreishaus Wetzlar, Karl-Kellner-Ring 51. Sie können den Antrag hier ausfüllen und wir kopieren uns die benötigten Unterlagen.