Beihilfe für Freizeiten

Für Familien und Eltern mit geringem Ein­kommen besteht die Mög­lichkeit, einen Antrag auf Beihilfe zu Maßnahmen der Kinder- und Jugend- oder Familiener­holung zu stel­len. Für die Förderung stehen sowohl Kreis- als auch Lan­desmittel zur Verfügung.

 

Kinder- und Jugenderholung

Mit dieser Förderung soll es Kindern und Jugend­lichen aus Familien mit geringem Einkommen er­möglicht werden an Ferienfreizeiten teilnehmen zu können. Die Teilnahme an Freizeiten zusammen mit anderen Kindern fördert nicht nur die soziale Inte­gration sondern dient auch der körperlichen, geistigen und seelischen Gesundheit von Kindern und Jugend­lichen.

 

Familienerholung

Ziel der Förderung ist es, Eltern und Kindern eine gemeinsame Erholung zu ermöglichen. Sie richtet sich an Familien in schwierigen Lebenslagen, die sich nicht oder nur unter großen finanziellen Opfern für einen Familienurlaub entscheiden können. Ein ge­meinsamer Urlaub kann die familiäre Beziehung festigen, vom Alltag entlas­ten und sorgt für neue gemeinsame Erfahrungen.

 

Voraussetzungen

Allgemeine Voraussetzungen

Es gibt vier Voraussetzungen, die sowohl für die Förderung der Kinder- und Jugenderholung als auch der Familienerholung erfüllt sein müssen.

  1. Die Erholungsmaßnahme muss mindes­tens 7 Tage dauern.
  2. Sie darf nicht länger als 21 Tage sein.
  3. Die Beihilfe wird nur Familien gewährt, die ihren Wohnsitz im Lahn-Dill-Kreis haben.  (ACHTUNG: Familien aus dem Stadtgebiet von Wetzlar müssen ihren Antrag bei der Jugend­förderung der Stadt Wetzlar stellen)

Zusätzliche Voraussetzungen für die Förder­ung einer Familienerholung

Um eine Familienerholung för­dern zu können, muss diese im Inland verbracht werden.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung stellt jedes Jahr einen Katalog „Urlaub mit der Familie“ zusammen. Darin können Sie familienfreundliche und vor allem bezahlbare Unterkünfte in Deutschland finden. Sie können den Katalog bei uns anfordern oder sich im Internet auf www.urlaub-mit-der-familie.de Ideen für Ihren Familienurlaub holen.

Außerdem darf eine Förderung zur Familien­erholung nur jedes zweite Jahr gewährt werden und spätestens drei Wochen nach Be­endigung der Maßnahme muss ein vereinfachter Verwendungsnachweis bei uns eingereicht wer­den.

 

Wie entscheidet sich, ob ich eine Förderung erhalten kann?

Um entscheiden zu können, ob wir die Er­holungsmaßnahme für ihre Familie oder Ihr Kind fördern können, müssen wir Ihre monatlichen Ausgaben mit Ihrem Einkommen vergleichen.

Sind alle Voraussetzungen erfüllt und liegen Ihre monatlichen Ausgaben über dem Einkommen, wird die Förderung genehmigt.

Für die Berechnung Ihrer Ausgaben können wir folgende Kosten beachten:

Wenn Sie

auf Miete wohnen ein Eigenheim besitzen
Kaltmiete Zinsen für Kredite
Stromkosten Stromkosten
Wasserkosten Wasserkosten
Heizkosten Heizkosten
sonst. Nebenkosten (z.B. Kanal- / Müllge­bühr) sonst. Nebenkosten (z.B. Kanal- / Müllge­bühr, Schornsteinfeger)

 

Folgende Versicherungen werden zur Berechnung der Ausgaben beachtet:

  • Haftpflichtversicherung
  • Hausratsversicherung
  • Glasversicherung
  • Rentenversicherung
  • Wohngebäudeversicherung

 

Welche Unterlagen muss ich mit dem Antrag einreichen?

Neben dem vollständig ausgefüllten Antrag be­nötigen wir Nachweise über Ihr Einkommen und Ihre Ausga­ben für die letzten drei Monate. Als Nach­weise können folgende Unterlagen dienen:

  • Gehaltsabrechnungen
  • Bescheide über Bezug von HartzIV-Leis­tungen/Arbeitslosengeld/Sozialhilfe o. ä.
  • Kindergeldbescheid
  • Wohngeldbescheid
  • BAföG-Bescheid
  • Kontoauszüge
  • Rechnungen (Strom usw.)
  • Versicherungspolicen
  • Mietverträge
  • Darlehensverträge

 

Außerdem benötigen wir einen Nachweis für die geplante Erholungsmaßnahme. Handelt es sich um eine Familienerholung, reichen Sie bitte eine Buchungsbestätigung der Unter­kunft ein. Bei einer Ferienfreizeit für Kinder und Jugendliche benötigen wir die Teilnahmebestätigung des Ver-anstalters. Nimmt Ihr Kind an einer Freizeit des Lahn-Dill-Kreises teil, reicht uns das Anmeldefor­mular aus.

 

Wie hoch ist die Beihilfe?

Kinder- und Jugenderholung

Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach der Länge der Erholungsmaßnahme.

Dauert die Freizeit Ihres Kindes

  • weniger als 10 Tage, beträgt die Förder­ung bis zu 15,00 € pro Tag.
  • 10 oder mehr Tage, beträgt sie 12,00 € pro Tag. Hinzu kommt noch eine För­derung aus Landes­mitteln in Höhe von 10,00 € pro Tag.Insgesamt können jedoch höchstens 2/3 der Gesamtkosten getragen werden.

 

Familienerholung

Bei der Familienerholung richtet sich die Höhe der Beihilfe nach der Länge der Maßnahme und den teilnehmenden Personen. Für Erwachsene und Jugendliche ab 14 Jahren beträgt die Förderung 10,00 € pro Tag, für Kinder bis 14 Jahre werden 8,00 € pro Tag berechnet. Insgesamt kann höchstens die Hälfte der Gesamtkosten übernommen werden.

 

Wo bekomme ich den Antrag?

Möchten Sie einen Antrag auf Beihilfe stellen, können Sie sich gerne mit uns in Ver­bindung setzen:

Tanja Honold, Tel.: 06441 407-1537

tanja.honold@lahn-dill-kreis.de

 

Wir können Ihnen den Antrag per Post schicken oder Sie machen einen Termin mit uns aus und kommen mit Ihren Unterlagen in das Kreishaus Wetzlar, Karl-Kellner-Ring 51, Gebäude C, Raum 418. Sie können den Antrag hier ausfüllen und wir kopieren uns die benötigten Unterlagen.