FAQ

Die Anmeldung erfolgt online unter https://jugendfoerderung.lahn-dill-kreis.de/index.php/ueber-uns/anmeldeformular/ . Bitte füllen Sie alle Felder des Formulars aus und klicken anschließend auf senden.

Nach der erfolgreichen Übermittlung der Onlineanmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung per Mail und für Ihr Kind wird ein Platz bei der gewünschten Freizeit/ beim gewünschten Workshop reserviert. Eine zusätzliche Bestätigung per Post erfolgt nicht!

Im Falle einer Überbelegung bei der gewünschten Freizeit/ dem Workshop werden wir Sie kontaktieren und Ihr Kind ggf. auf einer Warteliste eintragen.

Die An- und Restzahlung der Teilnehmergebühren erfolgen einige Wochen vor Beginn der Freizeit/ dem Workshop. Sie erhalten dazu eine Zahlungsaufforderung mit den entsprechenden Kontodaten per Post. Die Zahlung muss vor Antritt der Veranstaltung erfolgt sein.

Im Preis sind die Unterbringung mit Vollverpflegung, eine qualifizierte Betreuung sowie Eintrittsgelder und Materialkosten für Kreativangebote während der gesamten Freizeit/ dem Workshop enthalten.

Ihr Kind benötigt ein kleines Taschengeld lediglich für den Kauf von Limo, Süßigkeiten oder Mitbringsel.

Für Familien und Eltern mit geringem Ein­kommen besteht die Mög­lichkeit, einen Antrag auf Beihilfe zu Maßnahmen der Kinder- und Jugend- oder Familiener­holung zu stel­len. Für die Förderung stehen sowohl Kreis- als auch Lan­desmittel zur Verfügung. Detaillierte Informationen, die erforderlichen Voraussetzungen sowie das Antragsformular finden Sie hier:

Beihilfe für Freizeiten | Jugendförderung Lahn-Dill-Kreis

Transfer mit einem Reisebus:

Dieser erfolgt nur, wenn er in der Beschreibung der Veranstaltung vermerkt ist. Die Gruppe beginnt und beendet ihre Fahrt in Wetzlar. Sie bringen und holen ihr Kind zu dem genannten Treffpunkt. Die detaillierten Zeiten und Ortsangaben erhalten sie rechtzeitig mit ihren Unterlagen.

Eigene An- /Abreise:

Bei Freizeiten/ Workshops, die in einem gut zu erreichenden Umkreis stattfinden, erfolgt die An- und Abreise zu der Einrichtung durch sie.

Sie erhalten alle erforderlichen Unterlagen und eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen per Post.

Bitte senden Sie uns das Formular „Elterliche Erklärung“ unterschrieben als Scan oder Foto bis zu dem im Anschreiben genannten Zeitpunkt zu, so dass wir vorhandene Unverträglichkeiten oder andere Besonderheiten berücksichtigen und ggf. an die Einrichtung übermitteln können.

Sie erhalten einen mit dem Namen ihres Kindes beschrifteten Umschlag, in dem bitte folgende Unterlagen mitzugeben sind:

  • Krankenkarte oder Versicherungsnachweis bei Privatpatienten
  • Elterliche Erklärung mit Unterschrift
  • Taschengeld
  • Impfpass (Kopie)
  • Übersicht und Dosierungshinweise zu Medikamenten

(Achtung! Bei der Einreise ins Ausland ist bei bestimmten Medikamenten eine Bescheinigung zur Einfuhr für den eigenen Bedarf vom Gesundheitsamt notwendig)

Zur Orientierung und basierend auf unseren Erfahrungswerten, fügen wir zu den Reiseunterlagen eine Kofferliste bei. Dort sind alle wichtigen Kleidungsstücke und Utensilien aufgeführt, die Ihr Kind für seine Freizeit/ den Workshop benötigt. (Bitte versehen sie alles mit Namen!) Packen Sie das Gepäck gerne gemeinsam mit Ihrem Kind, so dass es einen Überblick über seine Kleidung und Hygieneartikel hat.

Bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von zu den Veranstaltungen mitgebrachten Gegenständen, insbesondere für Wertgegenstände, wird keine Haftung durch den Veranstalter übernommen.

Prinzipiell ja, wenden Sie sich bei Bedarf und zur detaillierten Erläuterung bitte an Frau Honold 0644- 407 1537 oder tanja.honold@lahn-dill-kreis.de

Während der Freizeit können Sie den verantwortlichen pädagogischen Mitarbeiter des Fachdienstes in dringenden Fällen jederzeit telefonisch erreichen.

Der Kontakt zu Ihrem Kind ist während der „Handyzeit“ ebenfalls täglich möglich.

Von Besuchen bitten wir abzusehen, da diese den Freizeitverlauf erheblich stören.

Informieren Sie uns bereits vor der Freizeit über erforderliche Medikamente, Unverträglichkeiten oder weitere Besonderheiten um wissenswerte Informationen so früh wie möglich bei der Planung berücksichtigen zu können. Gerne können Sie dazu die elterliche Erklärung nutzen, aber immer auch das persönliche Gespräch mit uns suchen.

Die Kinderfreizeiten richten sich an Kinder zwischen 7 und 11 Jahren.

Die Jugendfreizeiten an Kinder und Jugendliche zwischen 11 und 16 Jahren.

Individuelle Absprechen bei einer geringen Altersüber- oder Unterschreitung können gerne persönlich mit den zuständigen pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Jugendförderung geführt werden.

Alle Freizeiten werden vor Ort von jungen Erwachsenen begleitet, die in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen langjährige Erfahrung haben und entsprechend geschult und vorbereitet sind. Zudem gibt es eine Freizeitleitung, die in engem Austausch mit einer hauptamtlichen Mitarbeiterin oder Mitarbeiter der Jugendförderung steht.

Bei allen Veranstaltungen ist das Rauchen, der Konsum von Alkohol oder anderen Drogen gemäß des Jugendschutzgesetztes untersagt.

Grundsätzlich ist die Mitnahme eines Handys gestattet.

Wir möchten jedoch darum bitten, dieses zu Beginn der Veranstaltung dem Freizeitleiter zur Aufbewahrung zu übergeben (auch aus Haftungsgründen).
Die Erfahrung zeigt, dass ihre Kinder besser in die Freizeit einsteigen können, wenn Sie während dieser Zeit nicht durch die Nutzung des Smartphones aus dem Tagesprogramm herausgerissen werden.

Wir freuen uns sehr, wenn Sie dennoch in den täglich fest eingeplanten „Handyzeiten“ Kontakt zum Kind halten.

Auf dem Anmeldeformular finden Sie ein Feld, in dem Wünsche für die gemeinsame Unterbringung mit anderen eingetragen werden können. Diese werden in der Regel von uns beachtet. Wichtig: Die Kinder sollten hierbei idealerweise ein ähnliches Alter und das gleiche Geschlecht haben.

Werden Gegenstände auf der Freizeit vergessen und von unseren Mitarbeitenden gefunden, werden diese mit in unser Büro nach Wetzlar genommen und ca. 6 Wochen aufgehoben. Danach werden die Sachen gespendet oder entsorgt. Wenden Sie sich für eine Abholung der Gegenstände gerne an die verantwortlichen Mitarbeitenden in der Kreisverwaltung.