Sonderurlaub

Das Ehrenamt in der Kinder- und Jugendarbeit

Als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter in der Jugendarbeit könnt Ihr Sonderurlaub/ eine Freistellung für ehrenamtliches Engagement erhalten. Voraussetzungen dafür sind: Ihr  müsst in einem hessischen Verein, Verband, etc. aktiv, in Hessen arbeiten, über 16 Jahre alt und in der Privatwirtschaft, bei gemeinnützigen Organisationen oder in anderen Betrieben beschäftigt sein. Für Beschäftigte aus dem öffentlichen Dienst gibt es einen gesonderten Erlass .

Die Voraussetzungen und Abwicklungen könnt ihr aus dem Flyer und dem Gesetzestext entnehmen.

Bitte den Freistellungsantrag auf Sonderurlaub ausfüllen und per Mail an jugendfoerderung@lahn-dill-kreis.de senden.

Wichtig: Sonderurlaub (max. 12 Arbeitstage im Jahr) ersetzt nicht den Anspruch auf Bildungsurlaub (fünf Arbeitstage im Jahr).