Kinderschutz

Macht sich Euer Verein auch schon stark für unsere Kids?

Vereine, Verbände, Organisationen und Initiativen leisten mit Ihrer vielseitigen Jugendarbeit einen wichtigen Beitrag zum Wohl bzw. zu einer gelingenden Entwicklung von Kindern und Jugendlichen, dem höchsten Gut unserer Gesellschaft.

Auch für uns als öffentlicher Jugendhilfeträger im Lahn-Dill-Kreis hat der Schutz, die Gesundheit und eine unversehrte Entwicklung der Kinder und Jugendlichen höchste Priorität.

Um dem besonderen Schutzbedürfnis von Kindern und Jugendlichen insbesondere mit Blick auf Sexualstraftaten Rechnung zu tragen, hat der Gesetzgeber mit Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes zum 1. Januar 2012 die Pflicht zur Vorlage von Führungszeugnissen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe erweitert. Die zuvor lediglich für hauptamtliche Fachkräfte verpflichtende Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses gem. § 30 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) gilt seitdem auch für neben- und ehrenamtlich tätige Personen in der Kinder- und Jugendarbeit. Damit soll der Ausschluss einer Betreuungstätigkeit von Personen, die einschlägig wegen Straftaten gegen Kinder vorbestraft sind, erreicht werden. Klar ist jedoch, dass dieses Instrument nur ein Teil eines vorzuhaltenden Präventionskonzeptes sein kann.

Die Abteilung Kinder- und Jugendhilfe des Lahn-Dill-Kreises ist daher nach §72a SGB VIII aufgefordert, mit allen Vereinen und Verbänden im Lahn-Dill-Kreis, die Kinder- und Jugendarbeit nach dem SGB VIII betreiben, Vereinbarungen abzuschließen, welche insbesondere den Umgang mit den erweiterten Führungszeugnissen, aber auch die Sensibilisierung für das Thema für die neben- und ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer regeln.

In den abzuschließenden Vereinbarungen soll über diese Verfahrensweisen sichergestellt werden, dass unter Ihrer Verantwortung keine neben- oder ehrenamtlich tätigen Personen, welche bereits nach den maßgeblichen Bestimmungen des Strafgesetzbuches (StGB) rechtskräftig verurteilt wurden, Kinder oder Jugendliche beaufsichtigten, betreuen, erziehen oder ausbilden bzw. vergleichbare Kontakte bestehen.

Bisher haben bereits fast 400 Jugendgruppen und -organisationen aus dem Lahn-Dill-Kreis eine Vereinbarung zum Kindesschutz mit uns abgeschlossen und damit sowohl nach außen als auch gegenüber den Eltern klar signalisiert, dass sie alle Möglichkeiten ausschöpfen möchten, dem Kindeswohl gerecht zu werden. Ziel ist, dass alle Vereine und Verbände flächendeckend im Lahn-Dill-Kreis diese Bemühungen zum Wohle unserer Kinder als Qualitätsstandard für die Kinder- und Jugendarbeit anerkennen und dem Beispiel der o. g. Jugendgruppen und -verbände folgen.

Wir bitten auch Euren Vorstand, mit uns eine Vereinbarung zum Kinderschutz abzuschließen – zum Wohle unserer Kinder und Jugendlichen sowie als Qualitätsmerkmal für Euren Verein oder Verband. Seid dabei – aktiv im Kinderschutz!